Programmbeschwerde gegen ARD und ZDF wegen Unterdrückung wesentlicher Informationen


Die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien hat erneut eine formale Programmbeschwerde gegen die ARD und ZDF eingereicht. Begründung: In deren Berichterstattung über den „Kreml-Kritiker“ Alexej Nawalny wurden wesentliche Informationen wie z.B. seine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen und sein Antisemitismus verheimlicht sowie Gegendemonstrationen nicht erwähnt.

Quelle: Screenshot ZDF
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