Yukos-Fall: Urteil des Haager Schiedsgerichts aufgehoben
Ein Bezirksgericht hat das Urteil des Schiedsgerichts in den Haag im Yukos-Fall wegen fehlender Kompetenz aufgehoben.
Ein Schiedsgericht in Den Haag hatte am 18. Juli 2014 vergangenen Jahres der Klage der ehemaligen Yukos-Aktienbesitzer stattgegeben und den russischen Staat verpflichtet, den Firmen Hulley Enterprises, Yukos Universal Limited (Zypern) und Veteran Petroleum Ltd Entschädigungen in Höhe von insgesamt 50 Milliarden US-Dollar auszuzahlen.
Experten gehen davon aus, dass dieser Beschluss des Bezirksgerichts auch anderen Rechtsbehörden ermöglichen wird, Urteilen des Schiedsgerichts nicht zu folgen.
Moskau würden außerdem die Gerichtskosten erstattet. Die Auszahlung beläuft sich vorläufig auf 16.801 Euro.
Die russischen Behörden hatten 2003 Yukos massive Steuerhinterziehung und andere Wirtschaftsverbrechen zur Last gelegt. Topmanager des damals größten Erdölkonzerns des Landes wurden wegen Betrugs, Diebstahl und Steuerhinterziehung zu Haftstrafen verurteilt. Der Konzern wurde für bankrott erklärt, das Gros seiner Vermögenswerte wurde vom staatlichen Ölkonzern Rosneft übernommen. 2005 reichten frühere Yukos-Aktionäre beim Schiedsgerichtshof in den Haag Klage wegen "Zwangsenteignung" ein.