Die Wiedervereinigung der Krim mit Russland und das Internationale Völkerrecht


Die Wiedervereinigung der Krim mit Russland und das Internationale VölkerrechtIn der vergangenen Woche wurde in den deutschen Medien die Frage aufgeworfen, ob es zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier im Verhältnis zu Russland und auch in der Einschätzung der Ereignisse um die Ukraine ein gewisses Zerwürfnis gäbe. Den Anstoß für diese dem offiziellen Berlin eindeutig unangenehme Diskussion hat der bayerische CSU-Chef Horst Seehofer gegeben, indem er Bundesaußenminister und SPD-Mitglied Steinmeier beschuldigte, eine eigene oder parallele Außenpolitik zu betreiben.

 

Wie dem auch sei, in der Einschätzung der angeblich völkerrechtswidrigen Angliederung der Halbinsel Krim an die Russische Föderation sind die genannten Politiker ohne Zweifel einer Meinung. Aber neben der offiziellen Meinung werden zu dieser Problematik auch andere Meinungen geäußert. Unser Europa-Korrespondent Igor Belov hat vor einigen Tagen in Wien einer interessanten Diskussion beigewohnt:

 

„Ich würde zuerst feststellen wollen, dass aus dem Munde der überwiegenden Mehrheit nicht nur deutscher, sondern auch anderer westlicher Politiker die Krim-Frage als Verletzung des Völkerrechts seitens Russlands dargestellt wird. Kanzlerin Merkel sprach vor kurzem in Australien sogar davon, dass das Völkerrecht mit Füßen getreten wurde. Die „Neue Zürcher Zeitung“ schrieb dieser Tage, dass „der Westen die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland nur verbal verurteilt, de facto hat er sie akzeptiert“. Ich würde noch hinzufügen, dass die westlichen Politiker nicht nur verbal, sondern auch gebetsmühlenartig vom angeblichen Bruch des internationalen Rechts reden. Im Wiener Presseklub Concordia fand am Donnerstag letzter Woche eine Diskussionsveranstaltung unter dem Titel „Die ukrainische Krise aus russischer Sicht“ statt, an der auch der Kreml-Botschafter Sergej Netschajew teilgenommen hat:

 

Sergej Netschajew: „Zur Krim: Ich werde hier nicht viel rumfantasieren. Ich nehme einfach einige offizielle Dokumente und nehme ein paar Minuten Ihrer Zeit in Anspruch, damit Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, selber hören, was das Völkerrecht zum Selbstbestimmungsrecht verfügt, so wie es in dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 22. Juli 2010 festgehalten ist. Dort wurde der Fall Kosovo behandelt. Aber mehrere Feststellungen und Definitionen sind grundsätzlicher, prinzipieller Natur für die Betrachtung des Völkerrechts in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht. Bitte, ich zitiere nur: Aus der Praxis des UNO-Sicherheitsrates geht kein allgemeines Verbot für eine einseitige Ausrufung der Unabhängigkeit hervor. So heißt es im schriftlichen Memorandum der Vereinigten Staaten vom 17. April 2009: Das Prinzip der territorialen Integrität schließt nicht die Entstehung von neuen Staaten auf dem Territorium von existierenden Staaten aus. Großbritannien äußerte am 17. April 2009: Eine Sezession widerspricht an und für sich nicht dem Völkerrecht. Soll ich auch noch die österreichischen Erklärungen verlesen? „Unsere Schlussfolgerung vom 3. Dezember 2009 besteht darin, dass es im Völkerrecht keine Vorschrift gibt, welche eine Ausrufung der Unabhängigkeit verbietet. Es gibt keine Norm des Völkerrechts, die der Bevölkerung eines bestimmten Territoriums, das durch seine gewählten Führer vertreten wird, die Annahme einer Unabhängigkeitserklärung verbietet.“ Ende der Zitate. Ich werde Ihnen natürlich den Fall Kosovo nicht ausführlich kommentieren, Sie wissen, dort gab es sogar nicht einmal ein Referendum, sondern nur einen Parlamentsbeschluss. In dem Referendum auf der Krim votierten dagegen 95 Prozent für die Unabhängigkeit von der Ukraine und für den weiteren Beitritt zur Russischen Föderation.

 

Kritiker des Referendums auf der Krim argumentieren, dass dieses nicht der ukrainischen Verfassung entsprach

 

Aber die Verfassung der Ukraine wurde mit dem putschartigen Sturz des gewählten Präsidenten Janukowitsch, obwohl ihm wahrlich auch in Moskau keiner eine Träne nachweint, praktisch und faktisch ebenfalls außer Kraft gesetzt. Hinzu kam, dass nach diesem nationalistisch orientierten Putsch in der Obersten Rada ein Gesetz angenommen wurde, in dem Ukrainisch als alleinige Staatsprache verkündet und verabschiedet wurde. Und unter diesen Umständen beschlossen die russischsprechende und die russischstämmige Bevölkerung der Krim, sich von den neuen Machthabern in Kiew loszulösen. Wollen wir uns jetzt dazu die Meinung der bekannten deutschen Journalistin Gabriele Krone-Schmalz anhören, die sie vor Kurzem in einer ARD-Sendung bei Günter Jauch zum Ausdruck gebracht hat:

 

Krone-Schmalz: „Eine ganz große Emotion ist dadurch entstanden, dass plötzlich alle sagen, es ist eine Annexion der Krim. Was sich auf der Krim abgespielt hat, ist eine Abspaltung, ist eine Sezession. Sezession und Abspaltung kommt im Völkerrecht gar nicht vor. Und zwar aus gutem Grund. Das Völkerrecht unterscheidet sich vom nationalen Recht unter anderem darin, dass Legislative und Exekutive dieselben sind, die Völker entscheiden und die Völker versuchen, die Durchführung zu sichern. Sezession ist im Völkerrecht nicht verboten, weil es darin nicht vorkommt. Wenn die Sezession im Völkerrecht stünde, dann würde es eindeutig dem Selbstbestimmungsrecht im Völkerrecht widersprechen, und das kommt nämlich vor. Es ist aber nicht ausdrücklich erlaubt, weil die Staaten ja nicht so dämlich sind, im Völkerrecht etwas zu verankern, was sich gegen sie richten könnte.“

 

Was mir persönlich bei allen diesen Diskussionen über die Krise in der Ukraine auffällt, unabhängig ob ich hier die Nachrichtensendungen der ARD, des ZDF, des österreichischen oder eidgenössischen Fernsehen anschaue, ist, dass in diesem Zusammenhang sehr selten oder kaum etwas über die Rolle der Administration der Vereinigten Staaten in der Ukraine-Krise gesagt wird. Und diese Ignoranz steht im krassen Widerspruch zu den Fakten, dass Kiew nicht erst seit diesem Jahr beinahe zum Lieblingsreiseziel vieler führender amerikanischer Politiker, Militärs sowie CIA-Geheimdienstler geworden ist. Auch dazu nahm der russische Botschafter Stellung:

 

S. Netschajew: „Nicht wir standen an der Wiege der Verschlechterung der Beziehungen zwischen der EU und Russland. Wem diese Initiative gehört, da können Sie drei Mal raten. Die gute russisch-europäische Verzahnung passte jemandem nicht. Warum, da können hier kluge Köpfe gerne darauf antworten. Diese Kompatibilität, diese Verzahnung, diese sich immer vertiefende Integration mit all diesen vier gemeinsamen Räumen gefiel jemandem nicht. Und wir sind nicht so naiv, dass wir meinen, dass wir in der nächsten Zukunft zur EU gehören werden, das brauchen wir auch nicht, aber wir könnten kompatibel sein. Und in der heutigen Welt der verschärften wirtschaftlichen Konkurrenz, da können wir mehr als konkurrenzfähig sein.

Wenn jemandem das nicht gefällt, dann ist das schade. Jedoch hoch bedauerlich ist, dass die Europäische Union dieser aus meiner Sicht schädlichen Tendenz aus nicht ersichtlichen Gründen folgt. Die Sanktionen, mit denen wir es heute zu tun haben, sind nicht nur wirtschaftliche Natur, sondern sie tragen im hohen Maße politischen Charakter. Ziel dieser vorgeblich wirtschaftlichen Sanktionen ist es, einen Regimewechsel in Moskau herbeizuführen. Das ist absolut klar. Russland soll bestraft werden für seine klare, souveräne und unabhängige Außenpolitik, für seine unabhängige Innenpolitik, indem durch die Entfachung eines Spannungsherdes am Unterleib Europas und Russlands die Verzahnung zwischen den europäischen Ländern der EU auf der einen und Russland auf der anderen Seite vor allem im Bereich der Energiewirtschaft geschwächt wird.“

 

 

Foto: © Collage: STIMME RUSSLANDS


Quelle: http://german.ruvr.ru/2014_12_03/Die-Wiedervereinigung-der-Krim-mit-Russland-und-das-Internationale-Volkerrecht-5457/

 



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