Error 53 - Apple droht Sammelklage wegen illegalem Aufzwingen von Waren und Dienstleistungen

Die US-amerikanische Anwaltskanzlei „PCVA“ will eine Sammelklage gegen das IT-Unternehmen Apple anstrengen, wobei sie dem IT-Konzern vorwirft, den Kunden Waren und Dienstleistungen illegal aufzuzwingen. Zum Grund für ein Gerichtsverfahren kann der „Fehler 53“ werden, der bei der Aktualisierung der Software von Handys mit der Touch-ID-Funktion auftaucht und das Gerät sperrt, wobei eine Instandsetzung unmöglich ist. Davon sind insbesondere auch Kunden in Russland betroffen.
Die Unzufriedenheit Tausender von Kunden der US-amerikanischen IT-Firma kann in den Vereinigten Staaten in einer Sammelklage münden. Wie „The Guardian“ berichtet, will die Anwaltskanzlei „PCVA“ mit Sitz in Seattle nun den Missmut der Bürger, eventuell auch unentgeltlich, in die juristische Bahn lenken. Anlass zur Klage ist der „Fehler 53“, der nach der Aktualisierung des Betriebssystems auf dem Bildschirm von Smartphones mit der Touch-ID-Funktion auftaucht. Es wäre kein großes Problem, wenn das Gerät in den vorherigen Zustand zurückversetzt werden könnte. Stattdessen müssen die Leute, die für das iPhone eine erhebliche Summe gezahlt haben, aber an einen außerplanmäßigen Neukauf eines Handys denken.

Das Problem wurde vorige Woche bekannt, als Tausende von Apple-Nutzern ihre Smartphones nicht wieder einschalten konnten. Später wurde festgestellt, dass der Fehler mit der „Home“-Taste und/oder dem Touch-ID-Sensor zu tun hatte, die vorher kaputt gegangen und nicht in offiziellen Apple-Service-Zentren repariert worden waren. Im Unternehmen hieß es, die Sperrung der Handys sei auf die Sicherheit zurückzuführen, denn der Touch-ID-Sensor sammle Angaben über die Fingerabdrücke der Nutzer. Beim Ersetzen durch fremde Erzeugnisse bestehe die Gefahr eines Informationsabflusses an Drittpersonen. Um dem vorzubeugen, existiere die nun für Empörung sorgende Handysperrung.

Die Anwaltskanzlei „PCVA“ glaubt, dass eine solche Herangehensweise des IT-Konzerns gleich gegen mehrere Verbraucherschutzregeln der USA verstößt. Die Juristen sind sich sicher, dass der IT-Riese auf diese Weise versucht, seine Kunden ausschließlich in eigene Service-Zentren zu lotsen und nur hauseigene Erzeugnisse kaufen zu lassen. Es sei zudem angemerkt, dass die Reparaturkosten in den Apple-Service-Zentren sehr viel teurer sind, als in den alternativen, nicht Apple-gebundenen Werkstätten.

Derselben Meinung ist der Barrister Richard Colbey aus der britischen Kanzlei „Lamb Chambers“. Seines Erachtens ließen sich Apples Handlungen als illegale Beschädigung einstufen. Daher könnte dem US-Unternehmen eine Sammelklage ebenfalls in Großbritannien drohen.

Auch in Russland beauftragten bisher viele Nutzer des Apple I-Phones aus Kostengründen eher alternative Werkstätten. Sammelklagen wie in den USA stehen aber bisher nicht in der Russischen Föderation an.

Foto: Reuters

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